BEERDIGUNG

Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit auch, dass er auf eine kirchliche Trauerfeier verzichtet. Stattdessen kann ein Redner eine Trauerfeier durchführen. Die Kosten für den Redner müssen selbst bezahlt werden. Wenn man als Angehörige Trost sucht, stehen wir als Gemeinde seelsorgerlich jederzeit gerne bei.

Nein. Eine Bestattung erfolgt in der Regel in der eigenen Konfession.

Oft äußern Menschen Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit auch respektiert werden. Wenn die Bestattungsform im Testament erwähnt ist, müssen sich Angehörige daran halten. Wenn keine Wünsche geäußert wurden, entscheiden die nächsten Verwandten.

HOCHZEIT

Trauzeugen sind für eine kirchliche Hochzeitsfeier nicht verbindlich vorgeschrieben. Wenn sie bei einer Trauung dabei sind, müssen sie einer christlichen Konfession angehören.

In den Pfarrgemeinden gibt es unterschiedliche Traditionen. Teilweise sind bestimmte Zeiten für Trauungen festgelegt, in anderen Fällen können die Termine frei abgestimmt werden. Auf jeden Fall sollte der Termin frühzeitig mit dem Pfarrer abgesprochen werden. In der Karwoche und an einigen Festtagen sind in der Regel keine Trauungen möglich.

Wenn ein Partner evangelisch, der/die andere katholisch ist, kann eine Trauung mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers oder einer Pfarrerin und eines katholischen Pfarrers gefeiert werden. Eine solche Trauung wird ökumenisch genannt. Kirchenrechtlich ist es etwas komplizierter. Der Gottesdienst wird entweder nach der evangelischen Ordnung mit Beteiligung des katholischen Pfarrers oder nach katholischer Ordnung mit Beteiligung des evangelischen Pfarrers oder der Pfarrerin gefeiert.

  • Taufscheine der Brautleute
  • Standesamtliche Heiratsurkunde
  • Taufscheine der Trauzeugen
Um dauerhafte Verfärbungen am Natursteinboden im Innenbereich der Kirche zu vermeiden, ist das Ausstreuen echter Blumen untersagt. Im Außenbereich bitten wir das Streuen von Kunstblumen oder Kunststoffutensilien zu unterlassen, da diese nicht verrotten und oft schwer zu entfernen sind. Werden Verunreinigungen hinterlassen oder entstehen durch dieses Fest dauerhafte Schäden, müssen wir die Kosten für Reinigung, Schadensbehebung und Entsorgung in Rechnung stellen.
Wir bitten bei der Verwendung von Kerzen auf feuerfeste Unterlagen zu achten und somit heruntertropfendes Wachs zu vermeiden.

KONFIRMATION

Zur Kirchenmitgliedschaft reicht die Taufe. Wer das Patenamt übernehmen will, muss konfirmiert sein.

Zunächst einmal sollte man davon ausgehen, dass das Kind in der vorgeschriebenen Pfarrgemeinde zum Konfirmandenunterricht geht. Wenn es gute Gründe dafür gibt, das Kind in eine andere Pfarrgemeinde schicken zu wollen, frage den zuständigen Pfarrer oder die Pfarrerin.

Offiziell enden die Aufgaben der Paten mit der Konfirmation, weil mit ihr die christliche “Erziehung” abgeschlossen ist. Wenn sich im Laufe der Zeit aber gute Kontakte zwischen Paten und Patenkind entwickelt haben, können diese natürlich bestehen bleiben.

Während der Konfirmation erbitten wir keine Fotos und Videos zu machen, da in Absprache mit den Konfirmandeneltern für professionelle Aufnahmen gesorgt wird, welche auch weitergegeben werden. Nach dem Gottesdienst besteht gerne die Möglichkeit, mit dem Pfarrer in oder vor der Kirche selbst noch Fotos zu schießen.

Um konfirmiert zu werden, muss man getauft sein. Das kann u.U. auch kurz vor oder in Verbindung mit der Konfirmation geschehen.

TAUFE

Auch bei einem Kirchenaustritt wird die Taufe nicht ungültig und muss daher bei einem späteren Wiedereintritt nicht wiederholt werden.

Ja. Die Paten sollten evangelisch sein. Wenn sich keine evangelischen Paten finden, müssen sie auf jeden Fall einer christlichen Konfession (z.B. der katholischen) angehören.

Um konfirmiert zu werden, muss man getauft sein. Das kann u.U. auch kurz vor oder in Verbindung mit der Konfirmation geschehen.

Nein. Da die Taufe zugleich die Aufnahme in eine konkrete Gemeinschaft ist, erfolgt sie immer innerhalb einer Konfession. Die Taufe ist einmalig und wird auch beim Übertritt in eine andere Konfession nicht wiederholt.

  • Geburtsurkunde des Täuflings
  • Taufschein und Heiratsurkunde der Eltern oder Geburtsurkunde bei alleinerziehenden Frauen/Männern
  • Taufscheine der Paten
Wir bitten bei der Verwendung von Kerzen auf feuerfeste Unterlagen zu achten und somit heruntertropfendes Wachs zu vermeiden.

KIRCHENBEITRAG

Da die Kirchenbeitragsstelle weder gegenüber den Finanzbehörden noch den Dienstgebern und Dienstgeberinnen Auskunftsrecht hat, wird die Kirchenbeitragsgrundlage eingeschätzt. Diese Schätzung erfolgt aufgrund der vorhandenen Informationen (Alter, Beruf). Die Schätzung kann natürlich von den tatsächlichen Einkommensverhältnissen abweichen. Um die Arbeit der Kirchenbeitragseinstufung zu erleichtern freuen wir uns, wenn die persönlichen Einkommensunterlagen vorgelegt werden. Wir bedanken uns herzlich im Voraus für deine Ehrlichkeit. Mehr Informationen unter gerecht.at.

Nicht kirchenbeitragspflichtig sind Schüler und Schülerinnen, Lehrlinge, Studenten und Studentinnen sowie Präsenz- und Zivildiener. Wenn in einer Ehe beide Ehepartner der evangelischen Kirche angehören, ist jene Person nicht kirchenbeitragspflichtig, die ausschließlich im Haushalt tätig ist.

Kirchenbeitragspflichtig ist jede evangelische Christin und jeder evangelische Christ mit Wohnsitz oder Hauptwohnsitz in Österreich ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit ab jenem Jahr in dem sie/er das 20. Lebensjahr vollendet.