TRAUUNG

Bei der kirchlichen Trauung stellen sich die Ehepartner unter Gottes Gebot und Gottes Verheißung. Dabei bringen sie zum Ausdruck, dass sie in ihrem Gegenüber den Menschen sehen, der ihnen von Gott anvertraut ist und dass sie ihr Leben lang beieinander bleiben wollen. Dass das gelingt, liegt nicht immer in unserer Hand und daher bittet das Ehepaar um Gottes Segen und die Begleitung Gottes an “guten und an schlechten Tagen”.

Trausprüche findet man beispielsweise unter www.trauspruch.de.

Die dort zur Verfügung stehende Datenbank kann Ihnen bei der Suche nach einen geeigneten Bibelspruch für Ihre Trauung helfen.

Fragen und Antworten zur Trauung findet man unter www.evang.at

In vielen Gemeinden ist das möglich. Fragen Sie Ihren Pfarrer oder Ihre Pfarrerin.

Das wird in jeder Gemeinde unterschiedlich gehandhabt. In den meisten Gemeinden ist es inzwischen erlaubt. Es wird allerdings darum gebeten, dass eine Person das Filmen oder Fotografieren übernimmt, um unnötige Unruhe zu vermeiden. Wenn das Fotografieren während des Gottesdienstes nicht erlaubt ist, besteht meist die Möglichkeit, nach dem Gottesdienst noch Bilder zu machen.

Ja. Wenn Sie der Evangelischen Kirche angehören, Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin jedoch einer anderen oder keiner Konfession angehört, können Sie evangelisch-kirchlich heiraten.

Eine Aufgabe des/r Pfarrer/in ist die Begleitung von Menschen auch in Krisensituationen. Welchen konkreten Formen und Rituale sinnvoll und möglich sind, sprechen Sie bitte mit ihrem/ihrer Pfarrer/in ab. Ein offizielles Scheidungsritual gibt es bisher in der Kirche nicht.

Wenn ein Partner evangelisch, der/die andere katholisch ist, kann ein kirchlicher Dank- und Segnungsgottesdienst mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers oder einer Pfarrerin und eines katholischen Pfarrers gefeiert werden. Eine solche Segensfeier anlässlich der standesamtlichen Eheschließung wird „ökumenisch“ genannt.

Kirchenrechtlich ist es etwas komplizierter. Der Gottesdienst wird entweder nach der evangelischen Ordnung mit Beteiligung des katholischen Pfarrers oder nach katholischer Ordnung mit Beteiligung des evangelischen Pfarrers oder der Pfarrerin gefeiert.

Besonderer Blumenschmuck ist in den meisten Kirchen möglich. Da eine Kirche immer mit Blumen geschmückt ist, müssen Sie alles, was darüber hinaus geht, selbst bezahlen und meist auch selbst veranlassen, dass die Kirche geschmückt wird.

In den Pfarrgemeinde gibt es unterschiedliche Traditionen. Teilweise sind bestimmte Zeiten dafür festgelegt, in anderen Fällen können die Termine frei abgestimmt werden. Auf jeden Fall sollten sie den Termin frühzeitig mit Ihrem Pfarrer absprechen. In der stillen Woche vor Ostern und an einigen Festtagen sind in der Regel keine Dank- und Segnungsgottesdienste anlässlich standesamtlicher Eheschließung möglich.

Ja. Teilen Sie dies Ihrer Wohnsitzpfarrgemeinde mit, die Ihnen eine „Dimissiorale“ ausstellen wird. Dies ist der Beleg, dass Sie einer evangelischen Pfarrgemeinde angehören. Dies gilt auch, wenn Sie nicht in Österreich leben, hier aber heiraten wollen.

Selbstverständlich können Sie beispielsweise auch in einer katholischen Kirche (=Gebäude) heiraten, Sie müssen dann allerdings mit einer Art „Miete“, also einer Spende, rechnen. Den Gottesdienst würde dann auch ein/e evangelische/r Pfarrer/in gestalten. Dies sollten Sie mit dem/der Pfarrer/in besprechen, weil er/sie in aller Regel die katholischen Kollegen am Ort kennt und um die Gepflogenheiten weiß.

Zeugen sind für eine kirchliche Hochzeitsfeier nicht verbindlich vorgeschrieben. Wenn sie bei einem Dank- und Segnungsgottesdienst anlässlich einer standesamtlichen Eheschließung dabei sind, müssen sie einer christlichen Konfession angehören.

Der Gottesdienst ist in der Regel kostenfrei. Einzelne Pfarrgemeinden heben jedoch sogenannte „Stolgebühren“ ein, deren Höhe Sie beim jeweiligen Pfarramt erfragen können. Eine einheitliche Regelung existiert bislang nicht. Fragen Sie in jedem Fall den zuständigen Pfarrer oder die zuständige Pfarrerin nach den örtlichen Regelungen, vor allem, wenn Sie nicht in Ihrer heimischen Pfarrgemeinde heiraten wollen.

Sie benötigen eine standesamtliche Heiratsurkunde, die Sie im Pfarramt vorlegen müssen. In aller Regel stellen die Standesämter für diesen Zweck eine Urkunde aus, es kann aber auch eine „herkömmliche“ Urkunde sein. Für den Eintrag des Religionsbekenntnisses ist die Vorlage des Taufscheins bzw. die Bestätigung der jeweiligen Religionsgemeinschaft nötig.

Wenn Sie nicht in Ihrer Heimatgemeinde heiraten, müssen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit belegen. Diesen Beleg bekommen Sie in Ihrer Wohnsitzpfarrgemeinde („Delegation“).

Die Anmeldung zum kirchlichen Dank- und Segnungsgottesdienst anlässlich einer standesamtlichen Eheschließung geschieht im Pfarramt des Wohnortes der Ehefrau, des Ehemannes oder in dem Ort, wozu das Ehepaar nach der kirchlichen Feier gehören wird.