TRAUERGOTTESDIENST

Die Erfahrung des Sterbens ist ein Teil des Lebens. Bilder von Sterben und Tod gehören zum Alltag. Meist in den Nachrichten – aber die Endlichkeit des eigenen Lebens und damit das eigene Sterben wird verdrängt. Viele Menschen sind bei dem Verlust eines Menschen erschüttert und aus den gewohnten Bahnen geworfen. Die Kirchen bieten Rituale, um der Trauer Ausdruck zu verleihen und dem Schmerz Worte zu geben.

Fallweise wird heute der Wunsch nach einer anonymen Bestattung geäußert, weil keine Angehörigen vorhanden sind oder diese nicht mit der Grabpflege belastet werden sollen. Sofern Hinterbliebene vorhanden sind, erweist sich aber für sie oft im Nachhinein das Fehlen eines festen Ortes für die Trauer als sehr belastend.

Bestattungsunternehmen in Eferding sind zum einen die Bestattung Aichinger und die Bestattung Neumayr (vormals Bestattung Hartl).

Fragen und Antworten zur Bestattung findet man auf www.evang.at

Nein. Eine Bestattung erfolgt in der Regel in der eigenen Konfession.

Mit der Kirche gibt es dabei keine Probleme. Es liegt eher an den Ordnungen der örtlichen Friedhof -verwaltung, ob sie eine Bestattung Auswärtiger zulässt.

Ja, ein Selbstmord ist kein Hinderungsgrund für eine kirchliche Bestattung.

Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit auch, dass er auf eine kirchliche Trauerfeier verzichtet. Stattdessen kann ein Redner eine Trauerfeier durchführen. Die Kosten für den Redner müssen Sie selbst bezahlen, und die Bestattung gilt dann nicht als kirchliche Bestattung. Wenn Sie als Angehörige Trost suchen, können Sie sich selbstverständlich an Ihre Pfarrgemeinde wenden.

Natürlich kann man auf Lieder bei der Trauerfeier verzichten. Aber bedenken Sie, der Gesang kann hilfreich sein und Ihnen in Ihrem Schmerz Trost spenden. Auch wenn Sie selbst nicht singen wollen oder können, gibt es meist Menschen im Trauergottesdienst, die mitsingen. Eine Alternative ist, neben dem Gesang ein oder zwei Instrumentalstücke spielen zu lassen, wenn sich Musiker dafür finden lassen.

Nach der alten Tradition wurde von dem Verstorbenen im Haus Abschied genommen. In vielen Dörfern gibt es diese Tradition der Aussegnung des Verstorbenen im Wohnhaus noch immer. Fragen Sie dazu in unserer Pfarrgemeinde nach und äußern Sie Ihre Wünsche.

Neben den Kosten für Sarg, Grab und Kränze können noch Gebühren für die Nutzung der Friedhofskapelle und die Inanspruchnahme des Organisten oder der Organistin hinzukommen. Bitte sprechen Sie mit einer Bestattungsfirma, die in der Regel den gesamten Verlauf des Begräbnisses organisiert.

Oft äußern Menschen Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit auch respektiert werden. Wenn die Bestattungsform im Testament erwähnt ist, müssen Sie sich als Angehörige daran halten. Wenn keine Wünsche geäußert wurden, entscheiden die nächsten Verwandten.